Das Sachgebiet Geräte und Fahrzeuge umfasst die ganzen Geräte der Feuerwehr, die zuständigen Ämterführer sind einer seits der Gerätewart & sein Stellvertreter andererseits der Hauptmaschinist & sein Stellvertreter. Diese beiden Ämter sind sehr wartungsintensiv bzw. fordern auch sehr häufige Kontrollen der Geräte auf technisch einwandfreien Zustand.
Der Hauptmaschinist & sein Stellvertreter sind zuständig für die Maschinen und technischen Geräten wie z.B. Notstromaggregate, Fahrzeuge, Tauchpumpen, Heckeinbaupumpen, Motorsägen, Restlossauger und Druckbelüfter. Die Tätigkeit liegt darin die Geräte zu warten und servicieren, bzw. bei den Fahrzeugen bekannt zu geben wann der nächste Service durchgeführt werden muss. Dies wird ersichtlich weil der Hauptmaschinist & dessen Stellvertreter die Betriebsstunden der gelaufenen Geräte erfasst, und somit den Wartungsintervall bestimmt. Weiters ist der Hauptmaschinist und dessen Stellvertreter zuständig für die Weiterbildung (bei Neuanschaffungen) und Schulungen der Maschinisten und Kraftfahrer, das diese immer auf den neuesten Stand der Dinge sind.
Der Gerätewart & sein Stellvertreter sind zuständig für die ständige (ganzjährige) Einsatzbereitschaft aller Feuerwehrgerätschaften und sonstigen Ausrüstungsgegenstände, wie z.B. Strahlrohre, Schläuche, Verteiler, allg. wasserführende Armaturen, Schläuche zu reinigen, kontrollieren und instandzusetzen. Weiters ist der Gerätewart und dessen Stellvertreter zuständig für Ordnung und Sauberkeit im Rüsthaus und veräußert auch seine Vorschläge für Nach- und Neuanschaffungen.